Sternlage ist für Immobilien-Verkäufer der „Erste Wahl Makler“.
Seit 2021 (genau seit 23. Dezember 2020) gibt es eine neue gesetzliche Provisionsregelung. Im Kern geht es danach darum, dass der Verkäufer die Provision ganz oder teilweise tragen muss. Auf jeden Fall darf der Verkäufer nicht mehr als der Verkäufer zahlen. Praktisch läuft es somit häufig auf eine hälftige Teilung der Provision hinaus.
Geteiltes Leid ist halbes Leid, sagt ein Sprichwort. Aber: Geteilte Provision ist halbe Provision hat mit Leid nichts zu tun. Im Gegenteil: Sie als Verkäufer einer Immobilie profitieren sogar von dieser Regelung. Warum? Das – und vieles mehr – erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen Bewertungsanfrage.
Welche Provisionsregelung (Käuferprovision oder geteilte Provision) im Einzelfall nun die beste Variante für Ihren Immobilien Verkauf ist, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie dazu kostenlos. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch und vereinbaren einen unverbindlichen Gesprächstermin.
Sie geben erste Eckdaten in unser Formular ein.
Wir nehmen telefonisch Kontakt auf und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Gemeinsam treffen wir uns zu einem ca. 30 minütigen Besichtigungstermin „vor Ort“.
Am Folgetag erhalten Sie eine aussagekräftige und ausführliche Bewertung für Ihre Immobilie.
Wolfhardt Bless
Immobilienberater
Sachverständiger für Immo-
bilienbewertung (IHK)
Tel. 04321/979177
Mobil 0172/4573730